Weihenschutz
Der ehrenamtliche Schutz von Brutplätzen der Wiesenweihe in Getreidefeldern der Hellwegregion reicht bis in die 1960er Jahre zurück. Seit 1993 ist für den Weihenschutz in Mittel-/Ostwestfalen mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen eine Stelle bei der ABU eingerichtet. In einem Bearbeitungsgebiet von Unna bis Paderborn werden die Brutplätze von Wiesenweihe, Rohrweihe und Kornweihe alljährlich möglichst vollständig ermittelt, wobei ehrenamtliche Mitarbeiter unterstützen. Ist ein Nest in einem Getreidefeld gefunden worden, wird der Bewirtschafter des Feldes ausfindig gemacht und um Betretungserlaubnis gefragt. Dann wird der Horst aufgesucht und dessen Inhalt kontrolliert. Aufgrund der dabei vorgenommenen Altersschätzung der jungen Weihen kann der voraussichtliche Ausflugstermin der Jungvögel genau berechnet werden. Stellt sich heraus, dass die Jungen nicht vor dem voraussichtlichen Erntetermin ausfliegen werden, wird mit dem Bewirtschafter eine Entschädigungs-Vereinbarung eingegangen, in der er sich verpflichtet, auf einer in der Regel 50 mal 50 m großen Fläche um den Horst das Getreide bis zum errechneten Ausflugstermin der Jungvögel stehen zu lassen. Für den damit verbundenen Ernteausfall erhält der Bewirtschafter eine Entschädigung aus Landesmitteln.